Kann die Diplomarbeit als Masterarbeit angerechnet werden?

Sie haben bereits ein Diplomstudium erfolgreich absolviert und möchten jetzt ein Masterstudium an einer anderen Universität beginnen und Sie stellen sich die Frage, ob die Diplomarbeit als Masterarbeit ihnen angerechnet wird? Da sind Sie nicht alleine, denn viele unserer Kunden haben das gleiche Problem. Auf diese Frage gibt es keine universelle Antwort, da manchmal die Universität die Diplomarbeit als Masterarbeit anrechnet. Es ist in der Regel ein Dickicht aus der Satzung der Universität und dem guten Willen der verantwortlichen Personen.

Diplomarbeit als Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium

In der Regel wird die Diplomarbeit als Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium betrachtet. In den Satzungen der Universitäten werden Leistungen aus dem Bachelorstudium sowie Fachhochschule nicht für das Masterstudium angerechnet, da diese lediglich als Voraussetzung für das Masterstudium gelten. Ein erfolgreich absolviertes Masterstudium erlaubt generell bis zu 60 ECTS-Punkte anzurechnen. Hingegen können beim Diplomstudiengang auch bis zu 60 ECTS-Punkte angerechnet werden, allerdings bezieht sich das lediglich auf Module und das Seminar inkl. der Masterarbeit. Die Hauptfächer eines Studienganges können in den meisten Fällen nicht angerechnet werden.

Kann die Diplomarbeit als Masterarbeit betrachtet werden?

Bezieht man sich auf die Länge der Arbeit, da steht die Diplomarbeit der Masterarbeit in nichts nach. Jedoch muss das individuell festgestellt werden, ob die Diplomarbeit als Masterarbeit hinsichtlich der formalen Anforderungen genügt. Grundsätzlich schätzen Universitäten Leistungen, die an Universitäten erzielt wurden, höher ein als jene an Fachhochschulen. Daher werden eher Leistungen aus einem Studiengang einer Universität als aus einem Studiengang einer FH angerechnet. Des Weiteren muss bedacht werden, dass die Diplomarbeit an einer staatlich anerkannten FH geschrieben worden sein muss. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Diplomarbeit als Masterarbeit nur im begrenzten Maße angerechnet werden kann (wenn überhaupt). Dies ist teilweise unbegründet, da das Leistungsniveau an guten FH höher ist als an schlechten Universitäten. Die Abwertung der Fachhochschulen seitens der Universitäten ist auch darauf zurückzuführen, dass sie das Promotionsrecht den Fachhochschulabsolventen erschweren möchten.
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