Der Begriff „Expertise“ ist zweideutig: Er kann einerseits das Gutachten eines Experten (z. B. Kunstexpertise oder Rechtsexpertise) benennen, auf der anderen Seite die Fachkenntnisse oder spezielles Wissen. Dieses Expertenwissen besitzt, wer über Erfahrungen und Wissen in einem wissenschaftlichen Gebiet verfügt. Das Expertenwissen kann zum Beispiel in einer wissenschaftlichen Arbeit darlegt werden.
Es gibt einen Forschungszweig, der sich mit dem Thema wissenschaftliche Expertise und Expertentum auseinandersetzt. Dieser wird Expertiseforschung genannt. Die Expertiseforschung untersucht unter anderem welches Problemlöseverhalten Experten im Vergleich zu Laien haben und wie Experten ihr Wissen erwerben sowie ordnen.
Laut Michelene T. H. Chi, Robert Glaser und Michael J. Farr besitzt jemand eine wissenschaftliche Expertise, wenn er folgende Merkmale und Fähigkeiten in einem Fachgebiet aufweist:
Im akademischen Bereich können Grade und Titel wie der Doktorgrad oder der Professor-Titel einen Experten auszeichnen. Aber auch Veröffentlichungen von Essays und Fachartikel zu einem Thema führen dazu, dass jemand, der nicht unbedingt diese Titel besitzt, als wissenschaftlicher Experte eingestuft wird.
In der vortheoretischen Stufe nimmt der Laie den ersten Kontakt mit dem Thema bzw. Fachbereich auf. Er erhält die ersten Informationen.
In der empirischen Stufe setzt er sich mit dem Thema und den Informationen auseinander und erhält durch die Auseinandersetzung neue Erkenntnisse und Kausalzusammenhänge.
In der letzten Stufe „Expertenstufe“ geht der Experte über sein Fachgebiet und Wissen hinaus, um durch Abstraktionen neue Erkenntnisse zu seinem Fachbereich zu erlangen.