Welche Bedeutung hat die Abschreibung im Businessplan?

Wenn sich eine Geschäftsidee konkretisiert und die Umsetzung immer wahrscheinlicher wird, ist Gründern oftmals noch nicht klar, dass sehr viel komplexe Entscheidungen und Komplexe mit der Existenzgründung und der folgenden Geschäftstätigkeit einhergehen, die sie – je nach den persönlichen Stärken, Kompetenzen und Qualifikationen – immer wieder vor Herausforderungen stellen wird. Ein Aspekt, mit dem sich die wenigsten Gründerinnen und Gründer bereits zum Gründungszeitpunkt auseinandersetzen, sind die Details der steuerlichen Behandlung der Kosten und Einkünfte, die im Zuge der Unternehmensgründung und danach anfallen. In diesem Zusammenhang sind besonders Abschreibungen interessant. Die wenigsten Gründer kennen sich auf diesem Gebiet aus, dabei führen Abschreibungen dazu, dass das Betriebsergebnis des Unternehmens gemindert wird und die Steuerlast somit sinkt – das heißt also, das Unternehmen spart Steuern! Besonders im Kontext einer Neugründung ist dies von höchster Bedeutung, da die Kosten oftmals hoch sind und Einsparungen immer eine Erleichterung für den oder die Gründer darstellen. Aus diesem Grund lohnt es sich, einen genaueren Blick auf die Abschreibungen zu werfen.

Welche Abschreibungen fallen an?

Abschreibungen erfolgen im Normalfall in dem Geschäftsjahr, in dem die Ausgabe zustande kam. Gründungskosten sind aber Kosten, die entstehen, bevor die eigentliche Geschäftstätigkeit aufgenommen wurde. Trotzdem stehen sie aber in einem klaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Unternehmenstätigkeit und können deshalb als sogenannte vorweggenommene Betriebsausgaben noch bis zu drei Jahre nach dem Gründungszeitpunkt steuerlich geltend gemacht werden. Für die Betriebsausgaben, die im weiteren Verlauf nach der Gründung durch die Anschaffung oder Herstellung von Gütern anfallen, gelten je nach verursachten Kosten verschiedene Vorschriften. In den geltenden AfA (Absetzung für Abnutzung)-Tabellen kann eingesehen werden, wie die Kosten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer aufgeteilt und abgeschrieben werden. Für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bestehen besonderer Regelungen; bis zu einem bestimmten Betrag können diese auch in voller Höhe im betreffenden Steuerjahr geltend gemacht werden.

Welche Abschreibungen sind im Zusammenhang mit einer Existenzgründung relevant?

Neben der oben erläuterten vorweggenommenen Betriebsausgabe sind im Kontext der Gründung weitere Abschreibungen wichtig:  Ansparabschreibung oder Investitionsabzug; Abschreibungen für das häusliche Arbeitszimmer, wenn es Teil oder der Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit ist; Leasingraten; und Betriebsausgaben für den Auf- und Ausbau von Geschäftsbeziehungen oder Netzwerken. Über den Investitionsabzug können Gründer über eine Rücklage vom Gewinn Geld für zukünftige Ausgaben zurücklegen und so die Steuerlast für das Unternehmen mindern. So können Investitionen für die betriebliche Nutzung beweglicher Anlagegüter, die in der Zukunft liegen, zu einem gewissen Prozentsatz bereits früher geltend gemacht werden und dann innerhalb dreier Jahre angeschafft werden müssen. Es muss gegenüber dem Finanzamt genau dokumentiert werden, welche Güter beschafft werden sollen. Falls die Geschäftstätigkeit aus dem eigenen, häuslichen Arbeitszimmer verrichtet wird, können Werbungskosten teilweise oder vollständig (wenn das häusliche Arbeitszimmer der Mittelpunkt der geschäftlichen Tätigkeit ist) angesetzt werden. Leasing im Zusammenhang mit einer Neugründung macht nicht nur Sinn, weil teurere Güter oder Anlagevermögen so bereits von Anfang an zur Verfügung stehen, sondern auch deshalb, weil Leasingraten – im Gegenteil zu Kreditraten – voll steuerlich geltend gemacht werden können. Weiterhin können Kosten für Geschenke, Bewirtungskosten oder Mitgliedschaften in Netzwerken, die im Zusammenhang mit der Unternehmenstätigkeit stehen, steuerlich abgesetzt werden. Hier kommt es auf die Beträge an: Bei Geschenken dürfen pro Jahr und Person 35€ steuerlich geltend gemacht werden, Restaurantbesuche mit (potenziellen) Kunden oder Geschäftspartnern können ebenfalls abgesetzt werden. Werden Netzwerke wie LinkedIn oder Xing professionell genutzt, können auch diese Kosten anteilig angerechnet werden. Wichtig ist, dass schon vor Beginn der Geschäftstätigkeit, während des Gründungsprozesses, alle Belege und Nachweise sorgfältig aufbewahrt werden, um diese beim Finanzamt einreichen zu können. Es zeigt sich, dass die Abschreibungen ein durchaus komplexes Gebiet sind, welche von Beginn an vorausschauend geplant werden sollten. Im Idealfall sollte die Abschreibung im Businessplan bereits berücksichtigt werden.

Die Abschreibung im Businessplan – ein strategisch sinnvolles Vorgehen von Anfang an

Ein professioneller, durchdachter und umfassender Businessplan stellt ein Gründungsunternehmen – oder in anderen Fällen auch bereits bestehende Unternehmen – auf eine solide Basis und erlaubt eine fundierte strategische Planung auf Basis tiefgehender Analysen und realistischer Projektionen. Im Rahmen des höchst wichtigen Finanzplans ist ein Eingehen auf die Abschreibung im Businessplan durchaus sinnvoll. So kann die Steuerlast in Abhängigkeit von Kosten und Gewinnen antizipiert werden und gegebenenfalls durch adäquate Abschreibungstechniken abgesenkt werden. Außerdem können im Businessplan die relevanten Teile der AfA-Tabellen inkludiert werden, um so einen klaren Verweis zur Hand zu haben und alle wichtigen Dokumente zu integrieren. Hinsichtlich der Abschreibung im Businessplan macht es für einen Großteil der Neugründer Sinn, einen Experten heranzuziehen.

Wir kümmern uns im Rahmen Ihrer Existenzgründung um die Abschreibung im Businessplan

Der naheliegende Gedanke im Hinblick auf die steuerliche Behandlung von Einkünften und Kosten ist, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Klar ist aber auch, dass dieser bereits eine gewisse Grundstruktur erwartet, was beispielsweise die Dokumentation der angefallenen Kosten oder die interne Unternehmensorganisation angeht. Deshalb macht es im Vorfeld Sinn, wenn Sie sich von einem Businessplan-Experten beraten lassen. Unsere Autorinnen und Autoren weisen allesamt umfangreiche Erfahrungen auf ihrem Gebiet auf und können Ihren Businessplan so professionell und umfassend formulieren. Durch ihre ausgewiesene Expertise in den Bereichen Finanzen und Steuern, können sie ebenfalls die Abschreibung im Businessplan bereits berücksichtigen und so einen planungsvollen Unternehmensstart sowie Gründungsprozess nachhaltig unterstützen. Ein solches Dokument genügt nicht nur höchsten Ansprüchen, sondern ist auch äußerst hilfreich in der späteren Zusammenarbeit mit weiteren Experten, wie z.B. Steuerberatern oder Anwälten.

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