Beim Zitieren von Gesetzen geben Sie Paragraph, Absatz und Gesetzeskürzel an. Hier erfahren Sie, wie Sie BGB, GG, StGB und andere Gesetzestexte richtig zitieren – für Bachelorarbeit, Masterarbeit, Hausarbeit und Dissertation.
Das Zitieren von Gesetzen unterscheidet sich grundlegend von anderen Quellen. Gesetze werden als Primärquellen direkt aus der amtlichen Fassung zitiert – nicht aus Sekundärliteratur.
Die Quellenangabe eines Gesetzes besteht aus:
§ [Paragraph] Absatz [Nr.] Satz [Nr.] [Buchstabe] [Gesetzeskürzel]
Beispiel: § 81 Absatz 1 Satz 3 BGB
| Bestandteil | Erklärung | Beispiel |
|---|---|---|
| § (Paragraph) | Die Nummer des Paragraphen | § 81 |
| Absatz | Unterabschnitt des Paragraphen | Absatz 1 oder Abs. 1 |
| Satz | Spezifischer Satz im Absatz | Satz 3 oder S. 3 |
| Buchstabe | Bei Untergliederungen (optional) | a oder lit. a |
| Gesetzeskürzel | Offizielle Abkürzung des Gesetzes | BGB, GG, StGB |
Zitieren Sie Gesetze immer aus der amtlichen Fassung. Diese finden Sie im Bundesgesetzblatt oder bei gesetze-im-internet.de.
Beim Zitieren von Gesetzestexten gibt es drei verschiedene Schreibweisen. Welche Sie verwenden, hängt von den Vorgaben Ihrer Hochschule ab:
| Schreibweise | Beispiel | Verwendung |
|---|---|---|
| Lange Schreibweise | § 81 Absatz 1 Satz 2 BGB | Formal, bei erster Nennung |
| Abgekürzte Schreibweise | § 81 Abs. 1 S. 2 BGB | Standard in wissenschaftlichen Arbeiten |
| Verkürzte Schreibweise | § 81 I 2 BGB | Sehr kurz, römische Zahlen für Absätze |
Bei der ersten Nennung eines Gesetzes sollten Sie den vollständigen Titel angeben, danach reicht das Kürzel:
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) müssen Stiftungen ihren Sitz durch das Stiftungsgeschäft regeln (§ 81 Abs. 1 S. 3 BGB). Dies wird in § 82 BGB weiter ausgeführt. Die Vorgaben zur Schreibweise unterscheiden sich je nach Hochschule und Fachbereich. Prüfen Sie den Leitfaden Ihrer Universität, bevor Sie Ihre Bachelorarbeit, Masterarbeit oder Jura-Hausarbeit abgeben.
Wo Sie die Gesetzesangabe platzieren, hängt von der verwendeten Zitierweise ab:
Bei Harvard und APA wird das Gesetz direkt im Text in Klammern angegeben:
Stiftungen müssen ihren Sitz durch das Stiftungsgeschäft regeln (§ 81 Abs. 1 S. 3 BGB). „[…] die Stiftung muss eine Satzung erhalten mit Regelungen über den Sitz der Stiftung" (§ 81 Abs. 1 S. 3 BGB). Laut § 81 Abs. 1 S. 3 BGB müssen Stiftungen ihren Sitz durch das Stiftungsgeschäft regeln. Bei der Deutschen Zitierweise wird das Gesetz in der Fußnote angegeben:
Stiftungen müssen ihren Sitz durch das Stiftungsgeschäft regeln.¹ ¹ Vgl. § 81 Abs. 1 S. 3 BGB. ² § 81 Abs. 1 S. 3 BGB. Bei der Deutschen Zitierweise und Harvard verwenden Sie bei Paraphrasen „vgl." (vergleiche). Bei wörtlichen Zitaten entfällt das „vgl.".
Eine häufige Frage: Stehen Gesetze im Literaturverzeichnis? Die Antwort hängt von der Zitierweise und den Vorgaben ab:
Bei den meisten Zitierstilen (Harvard, Deutsche Zitierweise) kommen Gesetze nicht ins Literaturverzeichnis. Sie werden nur im Text bzw. in der Fußnote genannt.
Ausnahme APA: Bei APA können juristische Quellen im Literaturverzeichnis aufgeführt werden.
Je nach Hochschule kann zusätzlich ein Rechtsquellenverzeichnis gefordert werden. Dort listen Sie alle verwendeten Gesetze mit vollständigem Titel auf:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3515).
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2478). Das Rechtsquellenverzeichnis wird nach dem Literaturverzeichnis eingefügt.
Hier finden Sie Beispiele für die häufigsten Gesetze in wissenschaftlichen Arbeiten:
Das wichtigste Gesetz im deutschen Zivilrecht. Regelt Verträge, Eigentum, Familie und Erbrecht.
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Enthält Grundrechte und Staatsorganisation.
Regelt Straftaten und deren Bestrafung in Deutschland.
Das zentrale Gesetz für Kaufleute und Handelsgeschäfte.
Das „Grundgesetz des Steuerrechts". Regelt Steuerverfahren.
Regelt die finanzielle Förderung von Studierenden.
Beim Grundgesetz zitieren beachten Sie: Das GG verwendet „Artikel" (Art.) statt „§". Beispiel: Art. 72 Abs. 3 S. 6 GG
Wenn Sie mehrere Paragraphen aus einem Gesetz zitieren, gibt es spezielle Schreibweisen:
Bei aufeinanderfolgenden Paragraphen verwenden Sie das doppelte Paragraphenzeichen (§§) und den Halbgeviertstrich (–):
In §§ 80–88 BGB werden grundlegende Regelungen zum Stiftungsgeschäft bestimmt. Bei nicht aufeinanderfolgenden Paragraphen trennen Sie mit Komma oder „und":
Dies regeln §§ 433, 437 und 439 BGB. Wenn Sie in Ihrer Arbeit viele Paragraphen aus demselben Gesetz zitieren, können Sie zu Beginn eine Fußnote setzen:
¹ Alle Paragraphen ohne Gesetzesangabe sind solche des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Danach können Sie im Text nur noch § 433 schreiben, ohne das Kürzel „BGB" zu wiederholen.
Für das Zitieren von Gesetzen sollten Sie immer die amtliche Fassung verwenden. Diese finden Sie hier:
Die amtliche Quelle für alle deutschen Gesetze. Enthält Originalfassungen mit allen Änderungen.
Vom Bundesministerium für Justiz bereitgestellt. Übersichtlich und kostenlos, stimmt mit amtlicher Fassung überein.
Juristische Kommentare (z.B. Grüneberg, früher Palandt) sind Sekundärliteratur und werden anders zitiert als Gesetze selbst. Zitieren Sie den Gesetzestext direkt, nicht aus einem Kommentar.
Beim Gesetze zitieren geben Sie Paragraph, Absatz, ggf. Satz und das Gesetzeskürzel an: § 81 Abs. 1 S. 3 BGB. Bei Harvard/APA steht dies in Klammern im Text, bei der Deutschen Zitierweise in der Fußnote.
Nein, bei den meisten Zitierstilen (Harvard, Deutsche Zitierweise) kommen Gesetze nicht ins Literaturverzeichnis. Manche Hochschulen fordern ein separates Rechtsquellenverzeichnis.
Das Bürgerliche Gesetzbuch zitieren Sie so: § 433 Abs. 1 S. 1 BGB. Bei Erstnennung nennen Sie den vollständigen Titel: „Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)".
Beim Grundgesetz zitieren verwenden Sie „Artikel" statt „§": Art. 1 Abs. 1 GG. Das GG verwendet keine Paragraphen, sondern Artikel.
Bei mehreren aufeinanderfolgenden Paragraphen verwenden Sie §§ und den Halbgeviertstrich: §§ 80–88 BGB. Bei nicht aufeinanderfolgenden: §§ 433, 437 BGB.
Das hängt von der Zitierweise ab: Bei Harvard und APA in Klammern im Text, bei der Deutschen Zitierweise in der Fußnote.
Die amtliche Fassung finden Sie im Bundesgesetzblatt oder beigesetze-im-internet.de des Bundesministeriums für Justiz.
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