Strafrecht-Hausarbeit schreiben – Aufbau, Prüfung & Gutachtenstil

Die Strafrecht-Hausarbeit gehört zu den anspruchsvollsten Prüfungsleistungen im Jurastudium. Komplexe Mehrpersonenkonstellationen, verschachtelte Tatbestände und die saubere Trennung von Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld im Gutachtenstil – dieser Guide zeigt, worauf es ankommt.

Dreistufiger Deliktsaufbau
Tötungsdelikte (§§ 211–213 StGB)
Vermögensdelikte (Betrug, Untreue)
Beteiligung & Versuch
Meinungsstreite mit Stellungnahme

Rechtsgebiet: Ghostwriter Strafrecht | Alle Themen: Ghostwriter für Jura

1. Der dreistufige Deliktsaufbau – Grundschema

Jede strafrechtliche Prüfung folgt dem dreistufigen Aufbau: Tatbestand (objektiv + subjektiv) → Rechtswidrigkeit → Schuld. Bei Qualifikationen und Regelbeispielen wird eine vierte Stufe ergänzt. Die Strafrecht-Hausarbeit verlangt – anders als die Klausur – eine vollständige Prüfung aller in Betracht kommenden Delikte, inklusive aller relevanten Meinungsstreite mit eigener Stellungnahme. Für den Gutachtenstil gilt: An jedem Prüfungspunkt Obersatz → Definition → Subsumtion → Ergebnis.

Aufbauschema: Vorsätzliches Erfolgsdelikt

I. Tatbestand
1. Objektiver TB: Taterfolg, Kausalität (Äquivalenztheorie), Obj. Zurechnung (Risikoerhöhungslehre vs. Vermeidbarkeitstheorie)
2. Subjektiver TB: Vorsatz (dolus directus 1./2. Grades, dolus eventualis – Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit)

II. Rechtswidrigkeit
Notwehr (§ 32), Rechtf. Notstand (§ 34), Einwilligung, mutmaßliche Einwilligung

III. Schuld
Schuldfähigkeit (§ 20), Unrechtsbewusstsein (§ 17), Entsch. Notstand (§ 35), Notwehrexzess (§ 33)

Aufbauschema: Unechtes Unterlassungsdelikt

I. Tatbestand
1. Obj. TB: Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs, Unterlassen trotz Handlungsmöglichkeit, Garantenstellung (§ 13 – aus Gesetz, Vertrag, Ingerenz, enger Lebensgemeinschaft), Quasi-Kausalität, Entsprechungsklausel
2. Subj. TB: Vorsatz bzgl. aller obj. Merkmale inkl. Garantenstellung

II. Rechtswidrigkeit (wie oben)

III. Schuld (wie oben, zzgl. Zumutbarkeit normgemäßen Verhaltens)

Die Strafrecht-Hausarbeit ist der Kompetenznachweis schlechthin: Wer den dreistufigen Aufbau beherrscht und bei Meinungsstreiten eigenständig argumentiert, zeigt examenswürdiges Niveau.

2. Typische Klausurkonstellationen

Die Strafrecht-Hausarbeit prüft typischerweise Delikte aus dem Besonderen Teil (BT) in Kombination mit Problemen des Allgemeinen Teils (AT). Unsere Experten im Ghostwriting für Jura kennen alle examensrelevanten Konstellationen.

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Tötungsdelikte (§§ 211–213)

Mordmerkmale der 1. Gruppe (Mordlust, Befriedigung Geschlechtstrieb, Habgier), 2. Gruppe (Heimtücke, Grausamkeit, gemeingefährliche Mittel), 3. Gruppe (Ermöglichungs-/Verdeckungsabsicht). Klassiker: Heimtücke bei bewusstlosen Opfern (BGHSt 32, 382), Abgrenzung Mord/Totschlag bei niedrigen Beweggründen. Standardkommentare: Schönke/Schröder, §§ 211–213; Fischer StGB.

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Vermögensdelikte

Betrug (§ 263): Täuschung → Irrtum → Vermögensverfügung → Vermögensschaden → Stoffgleichheit. Untreue (§ 266): Missbrauchs- vs. Treubruchtatbestand (BGHSt 50, 331). Diebstahl (§ 242): Gewahrsamsbruch, Zueignungsabsicht. Unterschlagung (§ 246): Drittzueignung. Fachzeitschrift: NStZ, wistra.

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Körperverletzungsdelikte

§ 223 (einfache KV), § 224 (gefährliche KV – mittels Gift, Waffe, gemeinschaftlich), § 226 (schwere KV – Folgen), § 227 (KV mit Todesfolge – erfolgsqualifiziertes Delikt). Zentrales Problem: Einwilligung bei Sportverletzungen und ärztlichen Eingriffen (BGHSt 49, 34). Lehrbuch: Rengier BT II.

💡 Examenstipp: Die „Klammer" zwischen AT und BT

In Hausarbeiten wird regelmäßig die Verbindung von AT-Problemen (Versuch, Beteiligung, Irrtum, Unterlassen) mit BT-Delikten geprüft. Beispiel: Mittäterschaft (§ 25 II) an einem Betrug (§ 263) im Versuchsstadium mit Rücktritt (§ 24). Wer diese Verbindungen sauber darstellt, zeigt Verständnis für das System des StGB – und hebt sich von der Masse ab.

DeliktsgruppeSchlüsselnormenHäufige AT-ProblemeStandardkommentar
Tötungsdelikte§§ 211–213, 216 StGBVorsatzabgrenzung (dolus eventualis), Rücktritt bei VersuchSchönke/Schröder, MüKo-StGB
Vermögensdelikte§§ 242, 246, 263, 266 StGBBeteiligung (Mittäterschaft/Beihilfe), Irrtum über BerechtigungFischer, MüKo-StGB
Körperverletzung§§ 223–227 StGBEinwilligung, Erfolgsqualifikation, FahrlässigkeitSchönke/Schröder, Rengier BT II
Sachbeschädigung§§ 303–305a StGBFremdheit der Sache, Zueignung vs. ZerstörungFischer, BeckOK-StGB

3. Beteiligung, Versuch & Irrtum

Die AT-Probleme der Beteiligung, des Versuchs und der Irrtumslehre sind in Strafrecht-Hausarbeiten allgegenwärtig. Sie verbinden sich mit den BT-Delikten zu komplexen Konstellationen, die eine präzise Kenntnis der Systematik erfordern.

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Beteiligung (§§ 25–27)

Mittäterschaft (§ 25 II): Gemeinsamer Tatplan + wesentlicher Tatbeitrag. Zentrale Streitfrage: Tatherrschaftslehre (Roxin) vs. subjektive Theorie der Rspr. (BGH: „eigene Tat"). Anstiftung (§ 26): Bestimmen eines anderen zur Tat – omnimodo facturus. Beihilfe (§ 27): Hilfeleisten – physisch oder psychisch.

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Versuch (§§ 22–24)

Tatentschluss + unmittelbares Ansetzen. Aufbau: I. Vorprüfung (Strafbarkeit des Versuchs), II. Tatentschluss, III. Unmittelbares Ansetzen, IV. Rechtswidrigkeit, V. Schuld, VI. Rücktritt (§ 24). Klassiker: Fehlgeschlagener Versuch (kein Rücktritt möglich), unbeendeter vs. beendeter Versuch.

Irrtum (§§ 16, 17)

Tatbestandsirrtum (§ 16): Unkenntnis eines TB-Merkmals → Vorsatz entfällt. Verbotsirrtum (§ 17): Fehlende Unrechtseinsicht → Unvermeidbarkeit → Straflosigkeit. Error in persona vs. aberratio ictus – eine Dauerbaustelle in Hausarbeiten (Gleichwertigkeitstheorie vs. Konkretisierungstheorie).

⚠️ Häufiger Fehler: Beteiligung ohne saubere Abgrenzung

Der häufigste Fehler in Strafrecht-Hausarbeiten bei Mehrpersonenkonstellationen: Die Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe wird übergangen oder nur formal erledigt. Gutachter erwarten eine Auseinandersetzung mit dem Streit zwischen Tatherrschaftslehre (Roxin/Greco, AT § 25 Rn. 188 ff.) und der subjektiven Theorie der Rechtsprechung (BGHSt 37, 289). Ohne diese Stellungnahme geht ein zentraler Bewertungspunkt verloren.

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4. Häufige Fehler & Bewertungskriterien

Inhaltliche Fehler

  • Falsche Prüfungsreihenfolge: Qualifikation vor Grundtatbestand, oder Delikte gegen die Person nach Vermögensdelikten
  • Lückenhafte Prüfung: Rechtswidrigkeit oder Schuld werden „vergessen" oder pauschal bejaht
  • Keine Stellungnahme: Meinungsstreite werden referiert, aber es fehlt die eigene Argumentation
  • Konkurrenzen vergessen: Am Ende der Arbeit fehlt die Gesamtwürdigung (Idealkonkurrenz, Gesetzeseinheit, Konsumtion)
  • Veraltete Rspr.: BGH-Entscheidungen vor 2010, obwohl neuere Leitentscheidungen vorliegen

Was Gutachter positiv bewerten

  • Korrekte Schwerpunktsetzung: Unproblematisches im Urteilsstil, Schwerpunkte im Gutachtenstil vertiefen
  • Saubere Subsumtion: Nicht nur Definitionen herunterbeten, sondern echte Subsumtion am Sachverhalt
  • Systematische Argumentation: Gesetzessystematik, Telos und Rechtsprechung als Argumente
  • Aktuelle Kommentarbelege: Schönke/Schröder, Fischer, MüKo-StGB mit Bearbeiternamen
  • Vollständige Konkurrenzen: § 52 StGB (Tateinheit) und § 53 StGB (Tatmehrheit) sauber dargestellt

🔑 Prüfungsreihenfolge bei Mehrpersonenkonstellationen

Bei Sachverhalten mit mehreren Beteiligten gilt: Jeden Tatbeteiligten gesondert prüfen, und zwar in der Reihenfolge der tatbestandlichen Schwere (Tötungsdelikte vor Körperverletzung vor Vermögensdelikten). Innerhalb jedes Beteiligten: Täterschaft vor Teilnahme, Vollendung vor Versuch, Qualifikation nach Grunddelikt. Am Ende: Konkurrenzen für jeden Beteiligten gesondert und ein Gesamtergebnis.

5. Standardwerke & Zitierweise

Korrekte Zitierung ist in der Strafrecht-Hausarbeit nicht optional – sie ist Bewertungskriterium. Die juristischen Zitierregeln gelten strikt. Kommentare werden mit Bearbeiternamen zitiert, Urteile mit Fundstelle und Randnummer.

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Kommentare & Lehrbücher

  • Schönke/Schröder – StGB-Kommentar (Standardwerk, mit Bearbeiter zitieren)
  • Fischer – StGB-Kommentar (praxisnah, jährlich aktualisiert)
  • MüKo-StGB – Münchener Kommentar (vertieft)
  • BeckOK-StGB (v. Heintschel-Heinegg) – Online, aktuellste Auflage
  • Wessels/Beulke/Satzger – Strafrecht AT (Lehrbuch)
  • Roxin/Greco – Strafrecht AT Band I/II
  • Rengier – Strafrecht BT I (Vermögensdelikte) und BT II (Delikte gegen die Person)
  • Kühl – Strafrecht AT
📰

Fachzeitschriften

  • NStZ – Neue Zeitschrift für Strafrecht
  • NJW – Neue Juristische Wochenschrift
  • JuS – Juristische Schulung (Ausbildungszeitschrift)
  • JA – Juristische Arbeitsblätter
  • StV – Strafverteidiger
  • HRRS – Höchstrichterliche Rspr. im Strafrecht (online, kostenlos)
  • wistra – Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
  • GA – Goltdammer's Archiv für Strafrecht

6. Unsere Autoren

Das Ghostwriter-Netzwerk von Business And Science umfasst für Strafrecht-Hausarbeiten Volljuristen mit Prädikatsexamen, promovierte Strafrechtler und erfahrene Repetitoren. Unsere Ghostwriter-Juristen beherrschen die aktuelle BGH-Rechtsprechung, kennen die Aufbauschemata aller examensrelevanten Delikte und erstellen Muster-Gutachten auf Examensniveau.

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Häufige Fragen – Hausarbeit Strafrecht

Was unterscheidet eine Strafrecht-Hausarbeit von einer Klausur?

In der Hausarbeit wird eine vollständige Prüfung aller Delikte erwartet – inklusive Meinungsstreite mit Stellungnahme und umfangreichem Fußnotenapparat. In der Klausur genügt eine knappe Darstellung. Zudem wird in der Hausarbeit die Arbeit mit Kommentaren (Schönke/Schröder, Fischer, MüKo-StGB) und aktueller Rechtsprechung bewertet. Allgemeiner Guide: Jura-Hausarbeit Aufbau.

Welche Kommentare sind Pflicht für die Strafrecht-Hausarbeit?

Schönke/Schröder und Fischer sind die Standardkommentare – ohne sie ist eine Strafrecht-Hausarbeit nicht denkbar. Für vertiefte Auseinandersetzung bei Schwerpunkten: MüKo-StGB. Als Online-Kommentar: BeckOK-StGB. Lehrbücher nur ergänzend, der Schwerpunkt liegt auf Kommentarbelegen und Rechtsprechungsnachweisen.

Wie gehe ich mit Mehrpersonenkonstellationen um?

Jeden Beteiligten gesondert prüfen, in der Reihenfolge der tatbestandlichen Schwere. Bei der Beteiligung: Tatherrschaftslehre (Roxin/Greco) und subjektive Theorie (BGH) gegenüberstellen und eigene Stellungnahme abgeben. Ausführlicher Guide zur Methodik: Falllösung & Subsumtion.

Kann Business And Science auch Examenshausarbeiten im Strafrecht erstellen?

Ja – Examenshausarbeiten gehören zu unseren am häufigsten angefragten Leistungen. Unsere Strafrechtler erstellen vollständige Falllösungen auf Examensniveau, inklusive Lösungsskizze und Literaturverzeichnis.

Ist akademisches Ghostwriting legal?

Ja – die Erstellung akademischer Musterarbeiten ist in Deutschland rechtlich zulässig. Details: Ghostwriter für Rechtswissenschaften.

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