Seminararbeit schreiben lassen legal oder nicht?

Prüfungsrecht, Eigenständigkeitserklärung und die eine entscheidende Grenze – auf den Punkt gebracht.

Kurz vorweg: Eine Seminararbeit anfertigen zu lassen, ist an sich legal. Zum rechtlichen Problem wird erst der Moment, in dem eine fremde Arbeit als eigene Prüfungsleistung eingereicht wird. Wo diese Linie bei der Seminararbeit genau verläuft, klärt dieser Überblick.

Die Beauftragung selbst ist nicht strafbar & legal

Das deutsche Recht kennt kein Verbot, eine wissenschaftliche Ausarbeitung gegen Honorar erstellen zu lassen. Wer einen Ghostwriter mit einer Seminararbeit beauftragt, bewegt sich im Rahmen zulässiger privater Aufträge; das fertige Dokument steht anschließend dem Auftraggeber zur Verfügung. Bis hierher gilt alles als legal. Wie diese Bewertung über alle Textarten hinweg ausfällt, lesen Sie in unserem Beitrag Ist Ghostwriting legal?

Entscheidend ist die Prüfungsordnung – nicht das Strafrecht

Eine Seminararbeit ist eine Studien- bzw. Prüfungsleistung. Was dabei als Ihre eigene Leistung gilt, regelt nicht das Strafgesetzbuch, sondern die Prüfungs- oder Studienordnung Ihrer Hochschule. In aller Regel unterschreiben Sie eine Eigenständigkeitserklärung, mit der Sie die selbstständige Anfertigung bestätigen. Geben Sie darunter eine fremdverfasste Seminararbeit als eigene ab, liegt ein Täuschungsversuch im Prüfungsverfahren vor. Welche Folgen daraus entstehen – von der Bewertung „nicht bestanden" bis zu weitergehenden Schritten –, richtet sich nach dem Hochschulrecht Ihres Bundeslandes und der Ordnung Ihres Fachbereichs.

Die Seminararbeit ist eine Übung – so bleibt die Nutzung legal

Im Studienverlauf hat die Seminararbeit vor allem eine Funktion: das wissenschaftliche Arbeiten zu trainieren. Genau dieser Zweck erlaubt den legitimen Einsatz einer professionell erstellten Arbeit – als Muster für Aufbau, Zitierweise und Argumentation, als Einstieg in die Recherche oder als Qualitätsvergleich für Ihren eigenen Entwurf. Solange Sie das Ergebnis als Lernvorlage behandeln und Ihre eigene Fassung verfassen, bleibt alles legal. Wie unser Angebot dazu aufgebaut ist, sehen Sie unter Seminararbeit schreiben lassen.

Häufige Fragen

Kann ich bestraft werden, wenn ich eine Seminararbeit schreiben lasse?

Strafrechtlich droht Ihnen nichts – ein entsprechender Straftatbestand existiert nicht. Die Frage entscheidet sich im Prüfungsrecht: Sobald die Arbeit als eigene Leistung abgegeben wird, kann die Hochschule dies als Täuschung im Prüfungsverfahren werten.

Zählt eine Seminararbeit überhaupt als Prüfung?

Meist ja. Ob benotet oder als unbenoteter Leistungsnachweis („Schein") – Seminararbeiten sind in der Regel Teil des Prüfungs- oder Studienleistungssystems und verlangen eine Eigenständigkeitserklärung. Die genaue Einordnung steht in Ihrer Studien- bzw. Prüfungsordnung.

Von der Mustervorlage zum eigenen Text

Sie möchten eine fundierte Seminararbeit als Orientierung, um Ihre eigene Fassung sicher zu schreiben? Wir beraten Sie kostenfrei und unverbindlich.

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