Das Ghostwriting beschränkt sich auf das Engagieren eines Ghostwriters, der einen Text verfasst. Diese Texte können eine unterschiedliche Form haben, wie diese dargeboten werden. Hierbei spricht man von einer sog. Textkonvention. Diese betreffen kommerzielle sowie wissenschaftliche Texte. Die Dienstleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Beratung sowie Textproduktion.
Das Abgeben einer wissenschaftlichen Arbeit, die nicht von dem angeblichen Verfasser erstellt worden ist, verstößt nicht nur gegen das Urheberrecht, sondern vor allem gegen die Universitäts- bzw. Hochschulverordnung. Solch eine Handlung ist im Gegensatz zum akademischen Ghostwriting sehr wohl strafbar und illegal und wenn man erwischt wird, kann eine Exmatrikulation oder ein Bußgeld zur Konsequenz haben. In der eidesstattlichen Erklärung, die einen Teil jeder wichtigen wissenschaftlichen Arbeit darstellt, versichert der Student, die Arbeit alleine, ohne fremde Hilfe erstellt zu haben. Dabei ist nicht die Hilfe eines Lektors oder Coaches gemeint, da ansonsten auch der Betreuer dem Studenten kein Feedback zur Arbeit geben könnte. Immer wieder wird das Coaching, Ghostwriting und Lektorat verwechselt. Zu einem besseren Verständnis über die einzelnen Leistungen, die bei uns angeboten werden, dient die folgende Abbildung:
In der Gesellschaft herrscht leider noch der Irrglaube, dass diese Dienstleistung auch das Einreichen der Arbeit umfasst. Dabei endet sie mit dem Verfassen der Arbeit. Hierbei tritt der Verfasser an jeglichen Nutzungsrechten vom Werk ab und dem Auftraggeber werden diese eingeräumt, allerdings bleibt der Verfasser des Textes weiterhin der Urheber, da die Urheberrechte nicht abgetreten werden können (UrhG). Wir als Ghostwriting-Agentur gehen davon aus, dass z. B. die verfasste Hausarbeit oder Bachelorarbeit nur als Vorlage genutzt wird und wir kommunizieren den Kunden auch diesen Verwendungszweck auf vielen unserer Angebotsseiten, sodass die Dienste unserer akademischen Autoren auch nicht illegal sind. In den von uns erstellten Werken wird eine Herangehensweise an ein Thema vorgeschlagen, die als Inspiration dienen oder sogar gänzlich übernommen werden kann, solange nichts wortwörtlich übernommen wird. Diese Ansicht vertritt selbst ein Urteil des OLG Frankfurt. Die von uns erstellten schriftlichen Arbeiten erfüllen zwar alle Kriterien einer wissenschaftlichen Arbeit, dürfen aber dennoch nicht abgegeben werden.