Ethikanträge an Berliner Universitäten: Charité, FU & HU – Gremien, Portale & Fristen

Drei Universitäten, drei Ethikkommissionen, drei unterschiedliche Portale und Verfahren: Wer in Berlin eine empirische Studie mit Probanden, Patientendaten oder Befragungen durchführt, braucht ein Ethikvotum – aber von welchem Gremium? Dieser Guide erklärt das Wo, Wer und Wann. Für den inhaltlichen Aufbau des Antrags verweisen wir auf unseren ausführlichen Leitfaden zum Ethikantrag.

📌 Berliner Ethikkommissionen – Schnellübersicht

GremiumZuständig fürBearbeitungszeitSitzungsturnus
Ethikausschuss CharitéAlle Studien an der Charité (Medizin, Zahnmedizin, Pflege)4–8 WochenMonatlich
Ethikkomm. FB Erziehungswiss. & Psychologie (FU)Psychologische Studien an der FU2–4 WochenAlle 2–3 Wochen
Ethikkommission HUStudien an der HU (Sozialwiss., Erziehungswiss.)3–6 WochenCa. monatlich

1. Wann brauche ich ein Ethikvotum?

Nicht jede empirische Arbeit braucht ein Ethikvotum – aber die Fälle, in denen Sie eines brauchen, sind an Berliner Universitäten klar definiert.

Ethikvotum erforderlich

Medizin (Charité): Jede Studie mit Patienten, Probanden, biologischem Material oder Patientendaten – auch retrospektiv.
Psychologie (FU): Studien mit Täuschung, vulnerablen Gruppen, invasiven Methoden, potenziellem psychischem Risiko.
Sozialwissenschaften: Interviews mit vulnerablen Gruppen, verdeckte Beobachtung, sensible Daten (Gesundheit, Sexualität, politische Überzeugung).
Klinische Studien (AMG/MPG): Immer.

ℹ️

Ethikvotum meist nicht erforderlich

Anonyme Online-Befragungen ohne sensible Daten (an der FU-Psychologie dennoch Kurzantrag empfohlen).
Sekundäranalysen öffentlicher Datensätze (SOEP, ALLBUS).
Reine Literaturarbeiten.
Technische Arbeiten ohne Probandenversuche.
Faustregel: Wenn Sie sich fragen, ob Sie ein Votum brauchen, brauchen Sie wahrscheinlich eines.

2. Die drei Gremien im Detail

Charité

Ethikausschuss der Charité – Universitätsmedizin Berlin

Berlins größte Ethikkommission, zuständig für alle Studien an der Charité – unabhängig davon, ob Sie an der HU oder FU immatrikuliert sind. Der Studienort entscheidet.

Zuständig für: Klinische und experimentelle Studien an der Charité (Humanmedizin, Zahnmedizin, Pflege)
Portal: Elektronisches Antragssystem (Online-Einreichung, PDF-Upload)
Bearbeitung: 4–8 Wochen (Vollantrag); 2–4 Wochen (Amendments); Umlaufverfahren für risikoarme retrospektive Studien
Sitzungen: Monatliche Vollsitzungen
EA-Nummer: Wird bei positivem Votum vergeben – muss in der Dissertation genannt werden
Kosten: Für Charité-Promovierende kostenfrei; für Externe gebührenpflichtig
Besonderes: GCP-Zertifikat bei interventionellen Studien; eigener Datenschutzbeauftragter; AMG-/MPG-Studien mit erweitertem Verfahren

Inhaltlicher Aufbau: → Ethikantrag schreiben | Studiendesign | Statistische Planung

FU Berlin

Ethikkommission des FB Erziehungswissenschaft & Psychologie

Eigene Kommission der FU – unabhängig von Charité und HU. Zuständig für Psychologie- und Erziehungswissenschafts-Studien am FU-Fachbereich.

Zuständig für: Empirische Studien am FB Erziehungswiss. & Psychologie der FU (nicht Charité-Klinik)
Portal: Formularbasiert (PDF per E-Mail oder Fachbereichs-Portal)
Bearbeitung: 2–4 Wochen (Vollantrag); 1–2 Wochen (Kurzantrag für risikoarme Studien)
Sitzungen: Alle 2–3 Wochen in der Vorlesungszeit; seltener in der vorlesungsfreien Zeit
Zwei Verfahren: Kurzantrag (anonyme Befragung, keine Täuschung, keine vulnerablen Gruppen) und Vollantrag (Täuschung, Kinder/Patienten, Stress-Induktion, invasive Methoden)
Kosten: Keine
Besonderes: Präregistrierung empfohlen; DSGVO-Datenschutzkonzept ist Pflichtbestandteil; bei Minderjährigen doppelte Einwilligung

Power-Analyse | Stichprobenbeschreibung | Voraussetzungsprüfung

HU Berlin

Ethikkommission der Humboldt-Universität

Zentrale Ethikkommission für nicht-medizinische empirische Studien an der HU.

Zuständig für: Studien an der HU (Sozialwiss., Erziehungswiss., Psychologie – soweit HU, nicht Charité)
Portal: Formularbasiert (HU-Website des Vizepräsidenten für Forschung)
Bearbeitung: 3–6 Wochen
Sitzungen: Ca. monatlich
Kosten: Keine
Besonderes: Weniger formalisiert als Charité; für viele sozialwiss. Studien reicht eine Selbstauskunft über ethische Unbedenklichkeit; bei sensiblen Daten/vulnerablen Gruppen: Vollantrag

3. Entscheidungsbaum: Welches Gremium ist zuständig?

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→ Charité-Ethikausschuss

Studie findet an einer Charité-Klinik/-Institut statt, oder nutzt Charité-Patientendaten/-Material, oder ist eine AMG-/MPG-Studie. Egal ob HU- oder FU-immatrikuliert – der Studienort entscheidet.

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→ FU-Ethikkommission Psychologie

Psychologische/erziehungswiss. Studie am FU-Fachbereich, die nicht an einer Charité-Klinik stattfindet: Online-Befragungen, Laborstudien am FU-Campus, Feldstudien ohne klinische Anbindung.

📊

→ HU-Ethikkommission

Nicht-medizinische empirische Studie an der HU – Sozialwiss., Erziehungswiss., Kulturwiss. Studie findet nicht an der Charité statt und ist nicht am FU-Fachbereich angesiedelt.

⚠️

→ Sonderfälle

TU Berlin: Keine eigene zentrale Ethikkommission; Zuständigkeit mit Betreuer klären (oft HU-Kommission oder DGPs).
FU + Charité: Charité hat Vorrang (medizinischer Kontext).
Multizentrenstudien: Eine federführende Kommission + Einverständnis der anderen.

4. Datenschutz: Berliner Besonderheiten

Seit der DSGVO ist Datenschutz Pflichtbestandteil jedes Ethikantrags. In Berlin kommen landesspezifische Regelungen hinzu.

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Was jeder Berliner Ethikantrag enthalten muss

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) oder Art. 89 (Forschungsprivileg).
Pseudonymisierung: Codierliste getrennt von Daten.
Speicherort: Uni-Server oder verschlüsselte Datenträger – keine kommerziellen Clouds ohne Freigabe.
Löschfristen: 10 Jahre nach Studienabschluss (GWP), dann Löschung personenbezogener Daten.
Einwilligung: Einfache Sprache, Freiwilligkeit, Widerrufsrecht.

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Berlin-spezifische Anforderungen

Charité: Eigener Datenschutzbeauftragter, separate Datenverarbeitungsvereinbarung (DVV) bei klinischen Studien.
FU: Datenschutzbeauftragter bei sensiblen Daten einbinden; Datenschutzkonzept ist Pflichtbestandteil des Ethikantrags.
HU: Ähnlich FU; besondere Auflagen bei Kinderstudien (doppelte Einwilligung, Kinderschutzkonzept).
LaGeSo-Meldepflicht: Bei klinischen Studien mit Arzneimitteln ggf. Meldung an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Ethikantrag für Ihre empirische Studie in Berlin?

Wir erstellen Studienprotokolle, Einwilligungserklärungen und Datenschutzkonzepte – für Charité, FU und HU.
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5. Häufige Fehler & Zeitplanung

⚠️ Top-5-Fehler bei Berliner Ethikanträgen

1. Falsches Gremium. FU-Studentin, Studie an der Charité → Sie brauchen das Charité-Votum, nicht das der FU. Der Studienort entscheidet.

2. Datenerhebung vor Ethikvotum. Daten ohne Votum sind unbrauchbar – an allen Berliner Unis, ohne Ausnahme. Auch ein nachträgliches Votum heilt das nicht.

3. Kein Datenschutzkonzept. An der FU-Psychologie Pflichtbestandteil; an der Charité separate Prüfung. Ohne Konzept keine Genehmigung.

4. Fallzahlplanung fehlt. Die Ethikkommission prüft, ob Ihre Studie statistisch sinnvoll ist. Lösung: A-priori-Power-Analyse durchführen.

5. Vorlesungsfreie Zeit nicht eingeplant. Die FU-Kommission tagt seltener; die Charité arbeitet im August langsamer. Antrag vor der Sommerpause einreichen.

💡 Zeitplan für den Ethikantrag

8–10 Wochen vor Datenerhebung: Studienprotokoll, Einwilligung, Datenschutzkonzept erstellen. → Leitfaden
6–8 Wochen vorher: Antrag einreichen.
4–6 Wochen vorher: Ggf. Nachbesserungen.
2–4 Wochen vorher: Positives Votum. EA-Nummer notieren.
Ab sofort: Datenerhebung starten.
Puffer: Die meisten Erstanträge werden mit Auflagen zurückgegeben – rechnen Sie mit einer Nachbesserungsrunde.

FAQ – Ethikanträge in Berlin

Anonyme Online-Befragung – brauche ich trotzdem ein Votum?

Charité/klinisch: fast immer ja. FU-Psychologie: Kurzantrag (1–2 Wochen). HU: abhängig vom Betreuer. Empfehlung: Kurzantrag einreichen – geringer Aufwand, große Sicherheit.

Können Sie den Ethikantrag für mich schreiben?

Ja – wir erstellen Studienprotokolle, Einwilligungserklärungen und Datenschutzkonzepte für alle drei Berliner Gremien. Die formale Einreichung nehmen Sie selbst vor. Als Berliner Ghostwriter kennen wir die Formulare und Erwartungen aus der täglichen Praxis. Inhaltliche Anleitung: Ethikantrag schreiben.

Kurzantrag vs. Vollantrag – was ist der Unterschied?

Kurzantrag (FU-Psychologie): Vereinfachtes Verfahren für risikoarme Studien – anonyme Befragung, keine Täuschung, keine vulnerablen Gruppen. 1–2 Wochen. Vollantrag: Für alle anderen Studien – Täuschung, Kinder/Patienten, Stressinduktion, invasive Methoden. 2–4 Wochen. Charité: nur Vollanträge; Umlaufverfahren für risikoarme retrospektive Studien.

Charité-Promotion, aber reine Fragebogenstudie – trotzdem Charité-Votum?

Ja – wenn die Studie an der Charité angesiedelt ist oder Charité-Patienten befragt werden. Reine Fragebogenstudien werden oft im Umlaufverfahren (schneller) bearbeitet. Klären Sie mit dem Betreuer, ob das vereinfachte Verfahren möglich ist.

Wie nenne ich das Ethikvotum in meiner Arbeit?

Im Methodenteil: Gremium nennen (z. B. „Ethikausschuss der Charité – Universitätsmedizin Berlin"), EA-Nummer (z. B. „EA2/123/24") und Datum des Votums. Bei kumulativen Dissertationen in jedem Manuskript. Prüfer an der Charité kontrollieren das – fehlende EA-Nummer führt zur Rücksendung.

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