Die Schwerpunktbereichsarbeit (SPB): Aufbau, Bewertung & Besonderheiten

Die Schwerpunktbereichsarbeit ist die erste grosse wissenschaftliche Arbeit im Jura-Studium – und oft entscheidend für die Examensnote. Hier erfahren Sie alles zu Themenwahl, Aufbau, Bewertungskriterien und den häufigsten Fehlern.

Einfluss auf Examensnote
Themenwahl nach Schwerpunkt
Wissenschaftlicher Anspruch
Bewertungskriterien

1. SPB-Arbeit: Eckdaten & Varianten

MerkmalTypisch (variiert nach Universität)
Umfang20–35 Seiten (ohne Literaturverzeichnis und Anhang); manche Unis: Zeichenbegrenzung
Bearbeitungszeit4–8 Wochen (häufig 6 Wochen)
Note30% der Schwerpunktbereichsnote (§ 5d III DRiG, landesrechtlich konkretisiert)
Prüferanzahl1–2 Prüfer (lehrstuhlabhängig)
ArtWissenschaftliche Abhandlung (abstrakt) oder Falllösung mit wissenschaftlichem Teil (universitätsabhängig)
Mündlicher TeilManchmal: Disputation oder mündliche Prüfung zum Thema

Prüfungsordnung lesen!

Die Anforderungen an die SPB-Arbeit variieren stark zwischen den Universitäten: Bearbeitungszeit, Umfang, Themenvergabe (Lehrstuhl-Thema vs. eigenes Thema), mündliche Prüfung, Bewertungsmaßstab. Lesen Sie vor Beginn die Schwerpunktbereichsprüfungsordnung Ihrer Fakultät – nicht die einer anderen Uni.

2. Themenwahl: Strategien

Lehrstuhl-Thema vs. eigenes Thema

Manche Lehrstühle vergeben Themen, andere erlauben eigene Vorschläge. Lehrstuhl-Thema: Sicherer, weil der Betreuer das Thema kennt und gezielt Literatur empfehlen kann. Eigenes Thema: Mehr Freiheit, aber höhere Anforderungen an die Abgrenzung – und das Risiko, dass das Thema zu breit oder zu eng ist. Empfehlung: Wenn möglich, ein Thema wählen, das an aktuelle Gesetzgebung oder Rechtsprechung anknüpft – das erleichtert die Literaturrecherche und zeigt Aktualität.

Thema nach Schwerpunktbereich

Die Themenwahl muss zum Schwerpunktbereich passen. Beispiele: Arbeitsrecht: Kündigungsschutz bei Betriebsübergang. Internationales Recht: Sanktionen und Völkerrecht. Strafrecht: Strafbarkeit von KI-generierten Deepfakes. Wirtschaftsrecht: ESG-Berichtspflichten und Vorstandshaftung. Steuerrecht: Digitale Betriebsstätte im internationalen Steuerrecht.

3. Aufbau der SPB-Arbeit

Typische Gliederung (wissenschaftliche Abhandlung)

  • A. Einleitung: Problem, Relevanz, Fragestellung, Abgrenzung, Gang der Darstellung (1–2 Seiten)
  • B. Grundlagen: Rechtsrahmen, Begriffsdefinitionen, historische Entwicklung (3–5 Seiten)
  • C. Hauptteil – Problemanalyse: Meinungsstand, Rechtsprechungsanalyse, systematische Argumentation. Hier liegt der Schwerpunkt – 60–70% der Arbeit. Untergliedert nach den Teilfragen Ihres Themas.
  • D. Eigene Stellungnahme / Lösungsvorschlag: Begründete Position, ggf. eigener Lösungsansatz. Kann auch in den Hauptteil integriert werden (nach jedem Streitstand eine Stellungnahme).
  • E. Fazit: Zusammenfassung der Ergebnisse, Beantwortung der Leitfrage, ggf. rechtspolitischer Ausblick (1 Seite)

Wissenschaftlicher Anspruch: Was die SPB von der Hausarbeit unterscheidet

Die SPB-Arbeit verlangt mehr als eine gute Falllösung: (1) Eigenständige Fragestellung: Nicht nur nacherzählen, sondern eine These entwickeln und prüfen. (2) Breite Literaturrecherche: Nicht nur Kommentare, sondern Aufsätze, Monographien, Festschriften – der Forschungsstand muss aufgearbeitet sein. (3) Methodische Reflexion: Welche Auslegungsmethoden verwenden Sie? Warum? (4) Eigener Beitrag: Gutachter erwarten, dass Sie über die blosse Wiedergabe des Streitstands hinausgehen – auch wenn der „eigene Beitrag" in der Begründung einer Position besteht. Mehr zur Zitiertechnik und zu den Grundlagen der juristischen Seminararbeit.

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4. Bewertungskriterien

Inhalt (typisch 60–70%)

  • Vollständigkeit des Streitstands
  • Qualität der Argumentation (Tiefe, Präzision, Stringenz)
  • Eigenständigkeit der Stellungnahme
  • Aktualität (neue Rechtsprechung, aktuelle Literatur)
  • Korrektheit der Rechtsanwendung

Form (typisch 30–40%)

  • Korrekte Zitierweise (Fussnoten lückenlos, Kommentare korrekt)
  • Sprachliche Qualität (präzise Formulierungen, kein Umgangsdeutsch)
  • Gliederung und Aufbau (logisch, nachvollziehbar, gut proportioniert)
  • Formalia (Zeichenbegrenzung, Seitenränder, Schriftgröße)
  • Literaturverzeichnis (vollständig, korrekt formatiert)

5. Häufige Fehler

Thema zu breit

30 Seiten über „Das Arbeitsrecht der Kündigung" – unmöglich. Fokussieren Sie auf eine spezifische Rechtsfrage innerhalb Ihres Schwerpunkts.

Nur Streitstand, keine Stellungnahme

h.M. und a.A. korrekt dargestellt – aber keine eigene Position. Das ist ein Referat, keine wissenschaftliche Arbeit. Die eigene, begründete Stellungnahme ist Pflicht.

Zeitmanagement

6 Wochen Bearbeitungszeit, 5 Wochen Recherche, 1 Woche Schreiben – zu spät. Planen Sie: 1 Woche Recherche, 3 Wochen Schreiben, 1 Woche Überarbeitung, 1 Woche Puffer.

Prüfungsordnung nicht gelesen

Zeichenbegrenzung überschritten, Formalia nicht eingehalten, mündliche Prüfung nicht vorbereitet. Die Prüfungsordnung ist bindend – lesen Sie sie vor Beginn.

Zu breite Themenstellung, fehlende Stellungnahme und ein Fussnotenapparat, der nicht den Anforderungen einer wissenschaftlichen Arbeit genügt – das sind die Schwachstellen, die unsere Volljuristen in SPB-Arbeiten am häufigsten beheben. Wir liefern die Schwerpunktbereichsarbeit mit präziser Themenabgrenzung, vollständigem Streitstand und einer argumentativ tragfähigen Stellungnahme – formatiert nach den Vorgaben Ihrer Prüfungsordnung. Jetzt anfragen.

FAQ zur Schwerpunktbereichsarbeit

Wie wichtig ist die SPB-Arbeit für die Gesamtnote?

Die SPB-Arbeit fliesst mit 30% in die Schwerpunktbereichsnote ein. Die Schwerpunktbereichsnote wiederum macht 30% der Gesamtnote der Ersten Juristischen Prüfung aus. Rechnung: 30% × 30% = 9% der Gesamtnote. Das klingt wenig – aber: In der SPB-Arbeit können Sie mit Vorbereitung und Sorgfalt deutlich besser abschneiden als in den Klausuren unter Zeitdruck. Eine 14-Punkte-SPB-Arbeit kann eine schwache Klausurnote teilweise kompensieren.

Kann ich die SPB-Arbeit wiederholen?

Das hängt von der Prüfungsordnung Ihrer Universität ab. An vielen Universitäten: Die SPB-Arbeit kann einmal wiederholt werden – allerdings oft nur bei Nichtbestehen, nicht zur Notenverbesserung. Manche Universitäten erlauben einen Wechsel des Themas bei der Wiederholung. Prüfen Sie die konkrete Regelung in Ihrer Schwerpunktbereichsprüfungsordnung. Bei einer Remonstration gegen die Bewertung gelten andere Fristen und Voraussetzungen.

Ist die SPB-Arbeit eher Falllösung oder Abhandlung?

Das variiert nach Universität und Lehrstuhl. Drei Varianten: (1) Reine Abhandlung: Abstraktes Rechtsproblem wissenschaftlich bearbeiten (wie eine erweiterte Seminararbeit). (2) Falllösung mit wissenschaftlichem Schwerpunkt: Sachverhalt + ausführliche Bearbeitung eines Schwerpunktproblems. (3) Kombination: Abhandlung mit kurzen Fallbeispielen zur Illustration. Fragen Sie Ihren Lehrstuhl, welche Variante erwartet wird. Für die reine Abhandlung: kein Gutachtenstil. Für die Falllösung: Gutachtenstil im Fallteil.

Welchen Schwerpunktbereich soll ich wählen?

Drei Kriterien: (1) Interesse: Wählen Sie ein Gebiet, das Sie interessiert – Sie werden Monate damit verbringen. (2) Berufsrelevanz: Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht sind für Grosskanzleien und Unternehmen besonders relevant. Strafrecht und Öffentliches Recht für Staatsanwaltschaft, Richteramt und Verwaltung. (3) Notenschnitt: Informieren Sie sich über die durchschnittlichen Noten in den Schwerpunktbereichen Ihrer Fakultät – sie variieren erheblich.

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