Die Schwerpunktbereichsarbeit ist die erste grosse wissenschaftliche Arbeit im Jura-Studium – und oft entscheidend für die Examensnote. Hier erfahren Sie alles zu Themenwahl, Aufbau, Bewertungskriterien und den häufigsten Fehlern.
Die SPB-Arbeit (auch: Schwerpunktarbeit, wissenschaftliche Arbeit im Schwerpunktbereich) ist Teil der Ersten Juristischen Prüfung und fliesst mit 30% in die Schwerpunktbereichsnote ein – die wiederum 30% der Gesamtnote ausmacht. Das bedeutet: Die SPB-Arbeit beeinflusst 9% Ihrer Gesamtexamensnote. Bei vielen Studierenden ist sie der Bereich, in dem sich die Note am leichtesten verbessern lässt – weil Sie die Zeit haben, die Sie in der Klausur nicht haben. Unsere Ghostwriter für die Schwerpunktbereichsarbeit sind promovierte Volljuristen mit Erfahrung in allen gängigen Schwerpunktbereichen – seit 2012 hat unsere Ghostwriting-Agentur über 12.000 wissenschaftliche Arbeiten begleitet, darunter SPB-Arbeiten in Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Strafrecht und Europarecht.
| Merkmal | Typisch (variiert nach Universität) |
|---|---|
| Umfang | 20–35 Seiten (ohne Literaturverzeichnis und Anhang); manche Unis: Zeichenbegrenzung |
| Bearbeitungszeit | 4–8 Wochen (häufig 6 Wochen) |
| Note | 30% der Schwerpunktbereichsnote (§ 5d III DRiG, landesrechtlich konkretisiert) |
| Prüferanzahl | 1–2 Prüfer (lehrstuhlabhängig) |
| Art | Wissenschaftliche Abhandlung (abstrakt) oder Falllösung mit wissenschaftlichem Teil (universitätsabhängig) |
| Mündlicher Teil | Manchmal: Disputation oder mündliche Prüfung zum Thema |
Die Anforderungen an die SPB-Arbeit variieren stark zwischen den Universitäten: Bearbeitungszeit, Umfang, Themenvergabe (Lehrstuhl-Thema vs. eigenes Thema), mündliche Prüfung, Bewertungsmaßstab. Lesen Sie vor Beginn die Schwerpunktbereichsprüfungsordnung Ihrer Fakultät – nicht die einer anderen Uni.
Manche Lehrstühle vergeben Themen, andere erlauben eigene Vorschläge. Lehrstuhl-Thema: Sicherer, weil der Betreuer das Thema kennt und gezielt Literatur empfehlen kann. Eigenes Thema: Mehr Freiheit, aber höhere Anforderungen an die Abgrenzung – und das Risiko, dass das Thema zu breit oder zu eng ist. Empfehlung: Wenn möglich, ein Thema wählen, das an aktuelle Gesetzgebung oder Rechtsprechung anknüpft – das erleichtert die Literaturrecherche und zeigt Aktualität.
Die Themenwahl muss zum Schwerpunktbereich passen. Beispiele: Arbeitsrecht: Kündigungsschutz bei Betriebsübergang. Internationales Recht: Sanktionen und Völkerrecht. Strafrecht: Strafbarkeit von KI-generierten Deepfakes. Wirtschaftsrecht: ESG-Berichtspflichten und Vorstandshaftung. Steuerrecht: Digitale Betriebsstätte im internationalen Steuerrecht.
Die SPB-Arbeit verlangt mehr als eine gute Falllösung: (1) Eigenständige Fragestellung: Nicht nur nacherzählen, sondern eine These entwickeln und prüfen. (2) Breite Literaturrecherche: Nicht nur Kommentare, sondern Aufsätze, Monographien, Festschriften – der Forschungsstand muss aufgearbeitet sein. (3) Methodische Reflexion: Welche Auslegungsmethoden verwenden Sie? Warum? (4) Eigener Beitrag: Gutachter erwarten, dass Sie über die blosse Wiedergabe des Streitstands hinausgehen – auch wenn der „eigene Beitrag" in der Begründung einer Position besteht. Mehr zur Zitiertechnik und zu den Grundlagen der juristischen Seminararbeit.
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Promovierte Volljuristen unterstützen bei Themenfindung, Gliederung und Argumentation30 Seiten über „Das Arbeitsrecht der Kündigung" – unmöglich. Fokussieren Sie auf eine spezifische Rechtsfrage innerhalb Ihres Schwerpunkts.
h.M. und a.A. korrekt dargestellt – aber keine eigene Position. Das ist ein Referat, keine wissenschaftliche Arbeit. Die eigene, begründete Stellungnahme ist Pflicht.
6 Wochen Bearbeitungszeit, 5 Wochen Recherche, 1 Woche Schreiben – zu spät. Planen Sie: 1 Woche Recherche, 3 Wochen Schreiben, 1 Woche Überarbeitung, 1 Woche Puffer.
Zeichenbegrenzung überschritten, Formalia nicht eingehalten, mündliche Prüfung nicht vorbereitet. Die Prüfungsordnung ist bindend – lesen Sie sie vor Beginn.
Zu breite Themenstellung, fehlende Stellungnahme und ein Fussnotenapparat, der nicht den Anforderungen einer wissenschaftlichen Arbeit genügt – das sind die Schwachstellen, die unsere Volljuristen in SPB-Arbeiten am häufigsten beheben. Wir liefern die Schwerpunktbereichsarbeit mit präziser Themenabgrenzung, vollständigem Streitstand und einer argumentativ tragfähigen Stellungnahme – formatiert nach den Vorgaben Ihrer Prüfungsordnung. Jetzt anfragen.
Die SPB-Arbeit fliesst mit 30% in die Schwerpunktbereichsnote ein. Die Schwerpunktbereichsnote wiederum macht 30% der Gesamtnote der Ersten Juristischen Prüfung aus. Rechnung: 30% × 30% = 9% der Gesamtnote. Das klingt wenig – aber: In der SPB-Arbeit können Sie mit Vorbereitung und Sorgfalt deutlich besser abschneiden als in den Klausuren unter Zeitdruck. Eine 14-Punkte-SPB-Arbeit kann eine schwache Klausurnote teilweise kompensieren.
Das hängt von der Prüfungsordnung Ihrer Universität ab. An vielen Universitäten: Die SPB-Arbeit kann einmal wiederholt werden – allerdings oft nur bei Nichtbestehen, nicht zur Notenverbesserung. Manche Universitäten erlauben einen Wechsel des Themas bei der Wiederholung. Prüfen Sie die konkrete Regelung in Ihrer Schwerpunktbereichsprüfungsordnung. Bei einer Remonstration gegen die Bewertung gelten andere Fristen und Voraussetzungen.
Das variiert nach Universität und Lehrstuhl. Drei Varianten: (1) Reine Abhandlung: Abstraktes Rechtsproblem wissenschaftlich bearbeiten (wie eine erweiterte Seminararbeit). (2) Falllösung mit wissenschaftlichem Schwerpunkt: Sachverhalt + ausführliche Bearbeitung eines Schwerpunktproblems. (3) Kombination: Abhandlung mit kurzen Fallbeispielen zur Illustration. Fragen Sie Ihren Lehrstuhl, welche Variante erwartet wird. Für die reine Abhandlung: kein Gutachtenstil. Für die Falllösung: Gutachtenstil im Fallteil.
Drei Kriterien: (1) Interesse: Wählen Sie ein Gebiet, das Sie interessiert – Sie werden Monate damit verbringen. (2) Berufsrelevanz: Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht sind für Grosskanzleien und Unternehmen besonders relevant. Strafrecht und Öffentliches Recht für Staatsanwaltschaft, Richteramt und Verwaltung. (3) Notenschnitt: Informieren Sie sich über die durchschnittlichen Noten in den Schwerpunktbereichen Ihrer Fakultät – sie variieren erheblich.
Über 200 promovierte Ghostwriter – darunter Volljuristen mit Erfahrung in allen gängigen Schwerpunktbereichen.
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