Legal, illegal oder strafbar? Die juristische Einordnung von Ghostwriting in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Ja, Ghostwriting ist in Deutschland grundsätzlich LEGAL.
ABER: Die Nutzung der Texte kann illegal sein – insbesondere wenn Sie:
Die Lösung: Ghostwriting-Texte dürfen nur als Mustervorlage bzw. Orientierungshilfe genutzt werden – Sie schreiben Ihre eigene Arbeit selbst.
Zivilrechtlich ist die Beauftragung einer Ghostwriting-Agentur ein Werkvertrag (§ 631 BGB) bzw. Dienstvertrag (§ 611 BGB) – eine zulässige Dienstleistung wie jede andere. Das Schreiben im Auftrag, also akademisches Ghostwriting, ist damit legal und nicht strafbar.
Strafbar wird nicht das Ghostwriting selbst, sondern die täuschende Verwendung: Wer eine fremde Arbeit als eigene Prüfungsleistung einreicht und per eidesstattlicher Erklärung als selbst verfasst versichert, erfüllt § 156 StGB (falsche Versicherung an Eides statt) und häufig auch § 263 StGB (Betrug). Diskutiert wird außerdem § 267 StGB (Urkundenfälschung), wenn eine unterschriebene Erklärung über die Urheberschaft täuscht. Voraussetzung für § 156 StGB ist, dass die Hochschule nach Landesrecht befugt ist, eine Versicherung an Eides statt abzunehmen – das ist nicht überall der Fall.
Unabhängig vom Strafrecht greift das Hochschulrecht: Prüfungsordnungen werten die Abgabe einer fremden Arbeit als Täuschungsversuch. In Nordrhein-Westfalen kann ein solcher Verstoß nach § 63 Abs. 5 Hochschulgesetz zusätzlich als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden. Wer den Ghostwriter als Urheber nennen muss und wer die Nutzungsrechte erhält, erklärt die Seite Ghostwriting und Urheberrecht.
Professionelle Agenturen halten in ihren AGB fest, dass erstellte Texte nur als Mustervorlage dienen. Das ist eine rechtliche Absicherung – sie schützt Sie aber nicht vor Strafbarkeit, wenn Sie den Text dennoch 1:1 als eigene Arbeit einreichen. Legal bleibt allein die Nutzung als Orientierung, aus der Sie Ihre eigene Arbeit erarbeiten.
Az. 11 U 51/08
Eine Vereinbarung, in der sich der Ghostwriter verpflichtet, seine Urheberschaft zu verschweigen, und dem Auftraggeber die Veröffentlichung als eigene Arbeit gestattet, ist nicht zu beanstanden.
Bedeutung: bestätigt die Legalität von Ghostwriting-Verträgen.
Az. 20 U 116/10
Versichert ein Doktorand per eidesstattlicher Erklärung, die Arbeit ohne fremde Hilfe verfasst zu haben, kann der Titel aberkannt werden, wenn sie von einem Ghostwriter stammt.
Bedeutung: die Nutzung als eigene Prüfungsleistung ist unzulässig.
Kein gesetzliches Verbot
Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das Ghostwriting oder dessen Vermittlung verbietet. Hochschulen und die HRK fordern ein Verbot, konnten es aber bislang nicht durchsetzen.
Bedeutung: Ghostwriting bleibt legal, solange keine Täuschung bei Prüfungen vorliegt.
| Handlung | Status | Erklärung |
|---|---|---|
| Ghostwriter beauftragen | ✓ LEGAL | Vertragsabschluss ist eine normale Dienstleistung |
| Text als Mustervorlage nutzen | ✓ LEGAL | Erlaubt zur Orientierung, zum Lernen, als Strukturhilfe |
| Text umschreiben und eigene Gedanken ergänzen | ✓ LEGAL | Wenn substanzielle eigene Leistung hinzukommt |
| Lektorat, Korrektorat, Coaching nutzen | ✓ LEGAL | Überarbeitung und Beratung eigener Arbeit ist erlaubt |
| Text ohne Änderungen als eigene Arbeit einreichen | ⚠️ GRAUZONE | Hochschulrechtlich verboten, strafrechtlich problematisch |
| Eidesstattliche Erklärung unterschreiben („selbst verfasst") | ✗ ILLEGAL | Strafbar nach § 156 StGB |
| Fremde Arbeit als eigene Prüfungsleistung ausgeben | ✗ ILLEGAL | Betrug nach § 263 StGB |
Aus LEGAL wird ILLEGAL, sobald Sie
→ Dann liegt Täuschungsabsicht vor und es wird strafrechtlich relevant.
Ob eine Hausarbeit, Bachelorarbeit oder Doktorarbeit: Den Auftrag an einen Ghostwriter zu vergeben, ist bei jeder Arbeit legal. Der Unterschied liegt in der Erklärung, die Sie bei der Abgabe unterschreiben – und damit im Risiko, wenn Sie den Text als eigene Leistung einreichen.
Wer eine Hausarbeit oder Seminararbeit schreiben lassen möchte, fragt meist zuerst, ob das erlaubt ist. Als Mustervorlage ja. Bei der Abgabe unterschreiben Sie in der Regel nur eine einfache Eigenständigkeitserklärung, keine Versicherung an Eides statt – strafbar nach § 156 StGB ist das deshalb meist nicht. Die Prüfungsordnung wertet die Abgabe einer fremden Arbeit aber als Täuschungsversuch: Die Leistung gilt als „nicht bestanden" (5,0), im Wiederholungsfall drohen der Verlust des Prüfungsanspruchs und die Exmatrikulation. Bei Seminararbeiten kommt hinzu, dass der Inhalt oft im Referat oder in der Diskussion vertreten werden muss.
Bei Abschlussarbeiten verlangen viele Prüfungsordnungen eine Versicherung an Eides statt. Ist die Hochschule zur Abnahme befugt, wird § 156 StGB relevant. Fällt die Täuschung erst nach dem Abschluss auf, kann der Grad aberkannt werden; bei Masterarbeiten erhöht die häufigere Verteidigung das Risiko zusätzlich. Was im Einzelnen gilt, erklären die Seiten Bachelorarbeit schreiben lassen legal? und Masterarbeit schreiben lassen legal?
Promotionsordnungen verlangen fast immer eine eidesstattliche Versicherung, und Universitäten prüfen Dissertationen auch Jahre später noch. Wie das Urteil des OLG Düsseldorf zeigt, kann der Titel dann aberkannt werden. Wer ihn danach weiter führt, macht sich nach § 132a StGB strafbar – was beim Doktortitel führen gilt, ist dort erklärt, bekannte Fälle sammelt die Übersicht zur Plagiatsaffäre. Auch für die Doktorarbeit gilt: Den Ghostwriter zu beauftragen und den Text als Vorlage zu nutzen, bleibt legal.