Sie haben die Verteidigung bestanden – herzlichen Glückwunsch! Aber ab wann dürfen Sie sich offiziell "Dr." nennen? Wo gehört der Titel hin? Und was passiert bei falscher Titelführung? Dieser Ratgeber beantwortet alle Fragen zur korrekten Führung Ihres Doktortitels.
Sie dürfen den Doktortitel führen, sobald Sie die Promotionsurkunde erhalten haben.
In der Regel: Nach Disputation + Veröffentlichung der Dissertation + Aushändigung der Urkunde.
⚠️ Wichtig: Vorher ist das Führen des Titels strafbar (§ 132a StGB). Auch nach bestandener Disputation müssen Sie meist noch warten!
Die Berechtigung zum Führen des Doktortitels ist klar geregelt – und viele Promovierte machen hier Fehler. Hier der genaue Ablauf:
❌ Keine Berechtigung – Sie sind noch Doktorand/in
❌ Keine Berechtigung – Die Disputation steht noch aus
⚠️ Meist noch nicht! Prüfen Sie Ihre Promotionsordnung. Einige Unis erlauben "Dr. des." (designatus)
⚠️ Abhängig von der Promotionsordnung – manche Unis verlangen noch die formale Urkunde
✓ Jetzt sind Sie berechtigt! Ab diesem Moment dürfen Sie den Titel offiziell führen.
Manche Universitäten erlauben nach bestandener Disputation das Führen von "Dr. des." (Doctor designatus). Aber:
Empfehlung: Warten Sie auf die Urkunde. Die wenigen Wochen machen keinen Unterschied.
Dr. med., Dr. phil., Dr. rer. nat. – wann schreibt man die Fachbezeichnung, wann nicht? Hier die Faustregel:
| Situation | Mit Fachbezeichnung? | Beispiel |
|---|---|---|
| Mündliche Anrede | ❌ Niemals | "Guten Tag, Herr Dr. Müller" (nicht "Herr Dr. phil. Müller") |
| Schriftliche Anrede | ❌ Niemals | "Sehr geehrter Herr Dr. Müller" |
| Adressfeld / Briefkopf | ✓ Erlaubt | "Herrn Dr. med. Max Müller" |
| Visitenkarte | Optional | "Dr. Max Müller" oder "Dr. phil. Max Müller" |
| E-Mail-Signatur | Optional | Je nach Branche – Medizin/Jura oft mit, sonst ohne |
| Personalausweis | ❌ Nicht möglich | Nur "DR." ohne Fachbezeichnung (§ 5 PAuswG) |
Anrede: Ohne Fachbezeichnung – "Herr Dr. Müller", nicht "Herr Dr. med. Müller"
Adressfeld: Mit Fachbezeichnung erlaubt – "Dr. phil. Maria Musterfrau"
Streng genommen ist "Dr." ein akademischer Grad, kein Titel. Titel sind z.B. "Professor" oder "Staatsrat". In der Alltagssprache wird aber beides synonym verwendet.
Rechtlich relevant: Der Doktorgrad ist kein Namensbestandteil und begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Anrede. "Herr Müller" ist genauso korrekt wie "Herr Dr. Müller".
Nach der Promotion stellen sich viele Alltagsfragen. Hier die Antworten auf die häufigsten Situationen:
✓ Empfohlen
Der klassische Ort für den Titel. "Dr. Max Müller" oder mit Fachbezeichnung. Im akademischen Umfeld fast erwartet.
⚖️ Abwägungssache
Kann zu Verwechslungen führen – Nachbarn könnten Sie für einen Arzt halten und nachts klingeln. Im Mehrfamilienhaus eher abwägen.
✓ Erlaubt, freiwillig
Sie können "DR." eintragen lassen (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 PAuswG). Ohne Fachbezeichnung, mit Punkt. Keine Pflicht!
✓ Empfohlen (beruflich)
Im beruflichen Kontext üblich. Aber: "[email protected]" als E-Mail-Adresse wirkt übertrieben.
❌ Eher nicht
"Müller" reicht. Sich mit "Dr. Müller" zu melden, wirkt in den meisten Situationen überheblich.
⚖️ Mit Bedacht
Vorsicht: Bei medizinischen Notfällen an Bord könnten Sie angesprochen werden. Airlines fragen "Dr." oft ab – überlegen Sie, ob Sie das möchten.
⚖️ Abwägungssache
Kann besseren Service bringen. Aber: "Der Doktor erwartet sein Zimmer um 14 Uhr" – Fehler werden länger erinnert als bei "Herr Müller".
⚖️ Mit Maß
Bei Bahn, Miles & More etc. möglich. Bringt keinen praktischen Vorteil, außer dem Gefühl.
✓ Empfohlen
Im beruflichen Netzwerk gehört der Titel dazu. "Dr. Max Müller" im Namen, in der Bio erklären womit.
Optional
Bei offiziellen Dokumenten können Sie den Titel angeben. Rechtlich macht es keinen Unterschied, ob Sie als "Dr. Müller" oder "Müller" unterschreiben.
"Die vermeintliche Zugehörigkeit zum akademischen Adel ist schnell verspielt, wenn man sich benimmt wie Herr Neureich, der bei jeder Gelegenheit seinen Titel raushängt. Es ist wie bei einem Adelstitel: Man kann ihn haben, aber man muss ihn nicht bei jeder Gelegenheit präsentieren."
– Aus einem Doktorandenforum
Die Führung akademischer Grade ist in Deutschland rechtlich geregelt. Hier die wichtigsten Gesetze und Vorschriften:
Wortlaut: "Wer unbefugt inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Das bedeutet: Wer den Doktortitel führt, ohne dazu berechtigt zu sein (z.B. vor Erhalt der Urkunde), macht sich strafbar. Bekannte Fälle: gefälschte Promotionen, nicht anerkannte ausländische Abschlüsse.
Regelung: "Auf Antrag des Inhabers können auch Doktorgrade und Ordens- und Künstlernamen eingetragen werden."
Details:
Regelung: Auch im Reisepass kann der Doktorgrad eingetragen werden.
Details:
Nach den Meldegesetzen der Länder kann der Doktorgrad "auf Antrag" in das Melderegister eingetragen werden. Eine Pflicht besteht nicht.
Tipp: Nach der Promotion beim Einwohnermeldeamt nachfragen – die Eintragung ist oft kostenlos.
Rechtlich ist der Doktorgrad kein Bestandteil des bürgerlichen Namens. Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf, mit "Herr/Frau Dr." angesprochen zu werden.
Das bedeutet: Wenn jemand Sie nur mit "Herr Müller" anspricht, ist das völlig korrekt und keine Unhöflichkeit.
Sie haben im Ausland promoviert? Dann gelten besondere Regeln für die Titelführung in Deutschland.
Grundsatz: PhD-Abschlüsse können als "Dr." geführt werden, ohne Herkunftsangabe.
Ausnahme: "Berufsdoktorate" (z.B. Juris Doctor in einigen Ländern) sind keine echten Promotionen und dürfen nicht als "Dr." geführt werden.
Regelung: PhD von Universitäten der Carnegie Classification kann als "Dr." geführt werden.
Achtung: Berufsabschlüsse wie M.D. (Medical Doctor) oder J.D. (Juris Doctor) sind keine Promotionen im deutschen Sinne!
Prüfung erforderlich: Konsultieren Sie die anabin-Datenbank (anabin.kmk.org) der KMK.
Dort finden Sie: Welche ausländischen Grade in Deutschland anerkannt sind und wie sie geführt werden dürfen.
Bei Unsicherheit: Führen Sie den Grad in der Originalform mit Herkunftsangabe, z.B. "PhD (University of Cambridge)".
Eine falsche Titelführung kann strafrechtliche Konsequenzen haben (§ 132a StGB). Im Zweifel beim zuständigen Kultusministerium nachfragen.
Unter Promovierten gelten oft ungeschriebene Regeln. Hier die wichtigsten Gepflogenheiten:
Wenn Sie unsicher sind: Lieber einmal zu viel "Herr/Frau Dr." sagen als einmal zu wenig. Es ist leichter, sich auf den Vornamen zu einigen, als eine wahrgenommene Unhöflichkeit zu korrigieren.
In Deutschland gibt es verschiedene Doktorgrade je nach Fachrichtung. Hier die wichtigsten im Überblick:
| Doktorgrad | Fachbereich | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Dr. med. | Medizin | Kann parallel zum Studium erworben werden, oft weniger umfangreich |
| Dr. med. dent. | Zahnmedizin | Ähnlich wie Dr. med. |
| Dr. jur. / Dr. iur. | Rechtswissenschaften | Hoher Stellenwert in Großkanzleien |
| Dr. rer. nat. | Naturwissenschaften | Physik, Chemie, Biologie etc. |
| Dr. phil. | Geisteswissenschaften, Psychologie | Breites Spektrum: Geschichte, Philosophie, Sprachen, Psychologie |
| Dr. rer. pol. | BWL, VWL, Sozialwissenschaften | "rerum politicarum" – Staatswissenschaften |
| Dr.-Ing. | Ingenieurwissenschaften | Mit Bindestrich geschrieben |
| Ph.D. | Verschiedene (internationale Programme) | An deutschen Graduate Schools möglich |
Nein, die Führung ist freiwillig. Sie können jederzeit entscheiden, ob und wo Sie den Titel verwenden. Es gibt keine Pflicht, den Titel zu führen.
Ja, bei zwei Promotionen: "Dr. Dr." oder "Dr. med. Dr. phil.". Ab drei Promotionen ist auch "Dr. mult." (multiplex) üblich.
Bei regulärer Neuausstellung (Ablauf) ist die Eintragung kostenlos. Bei vorzeitiger Änderung ca. 37€ für den neuen Ausweis.
Nein! Ein Ehrendoktor (Dr. h.c. = honoris causa) muss immer mit dem Zusatz "h.c." geführt werden. Die Führung als einfacher "Dr." ist strafbar. Mehr zu Promotionen und Karrierevorteilen.
Das kommt auf Ihre Promotionsordnung an. Manche Unis erlauben "Dr. des." nach der Disputation, andere verlangen die Veröffentlichung und/oder Urkunde. Prüfen Sie Ihre Promotionsordnung!
Das ist strafbar nach § 132a StGB – Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Bei prominenten Fällen (gefälschte Promotionen) drohen auch berufliche Konsequenzen.
Ja, bei Plagiaten oder anderen Täuschungen kann die verleihende Universität den Grad aberkennen. Bekannte Fälle: Karl-Theodor zu Guttenberg, Annette Schavan. Mehr zu Bewertung und Qualität der Doktorarbeit.
Sie haben die Urkunde in der Hand? Hier ist Ihre To-Do-Liste für die ersten Wochen als Dr.:
"Eine Vermieterin erzählte mir, sie habe das Klingelschild ihrer Mieterin geändert und 'Dr.' davor gesetzt – für das Prestige des Hauses. Die Doktorin selbst hatte gar nicht gefragt und war eher überrascht. Aber es zeigt: Der Titel hat noch immer einen gewissen Stellenwert in der Gesellschaft."
– Anekdote aus einem Doktorandenforum
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