Der vollständige Guide für Politikwissenschaftler: EU-Sekundärrecht, EP-Debatten, Kommissionsdokumente und Primärquellen korrekt nachweisen – in Hausarbeit, Bachelorarbeit, Masterarbeit und Dissertation.
EU-Richtlinien werden über das Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.) zitiert – mit Nummer, Reihe (L = Rechtsvorschriften, C = Mitteilungen) und Seitenzahl. Parlamentsprotokolle werden über den offiziellen Titel im Sitzungsprotokoll des Europäischen Parlaments nachgewiesen, mit Datum und Plenarum-Referenz. Kommissionsdokumente erhalten ihre eigene Dokumentennummer (z.B. COM(2023) 168 oder SWD(2023) 170). Keines dieser Dokumente gehört als „normale" Literatur ins Literaturverzeichnis – es empfiehlt sich ein separates Quellenverzeichnis für EU-Dokumente.
EU-Dokumente sind keine normalen Literaturquellen. Sie folgen einer eigenen Systematik, die für viele Studierende zunächst unübersichtlich wirkt. Der erste Schritt ist, den Dokumenttyp korrekt zu identifizieren:
| Dokumenttyp | Fundstelle / Nachweis | Wichtigstes Merkmal | Häufig genutzt in |
|---|---|---|---|
| EU-Richtlinie | Amtsblatt L (ABl. L) | Nummer, Jahr, ABl.-Seite | Jura, Polwiss, BWL |
| EU-Verordnung | Amtsblatt L (ABl. L) | Direkt geltendes Recht | Jura, Polwiss, VWL |
| EP-Plenardebatte / Sitzungsprotokoll | Offizielles Sitzungsprotokoll / EUR-Lex | Datum, Redner, Protokoll-Referenz | Politikwissenschaften |
| EP-Entschließung | Amtsblatt C (ABl. C) oder P-Nummer | P9-TA(Jahr)Nummer | Politikwissenschaften |
| Kommissionsmitteilung | COM(Jahr) Nummer final | Keine ABl.-Pflicht, EUR-Lex | Polwiss, EU-Recht |
| Weißbuch / Grünbuch | COM(Jahr) Nummer | Beratungsdokument, kein Rechtsakt | Polwiss, EU-Recht |
| Primärrecht (EUV, AEUV) | Konsolidierte Fassung ABl. C | Jahrgang und Seite der konsol. Fassung | Alle rechtsbezogenen Fächer |
| EuGH-Urteil | ECLI-Kennung | ECLI:EU:C:Jahr:Nummer | Jura, EU-Recht |
Alle EU-Rechtsdokumente sind kostenlos über EUR-Lex (eur-lex.europa.eu) zugänglich. Sitzungsprotokolle des Europäischen Parlaments finden Sie über europarl.europa.eu → Plenarsitzungen → Protokolle. Grünbücher und Weißbücher sind ebenfalls über EUR-Lex sowie über die Website der Europäischen Kommission abrufbar.
EU-Richtlinien und -Verordnungen sind amtliche Rechtsakte und werden über das Amtsblatt der EU (ABl.) zitiert – nicht über Websites oder Sekundärquellen. Die korrekte Zitierweise unterscheidet sich je nach Entstehungsdatum.
Das Amtsblatt erscheint in zwei Hauptreihen:
Enthält verbindliche Rechtsakte: Richtlinien, Verordnungen, Beschlüsse. Hier finden Sie alle Sekundärrechtsakte mit Rechtswirkung.
Enthält nicht verbindliche Dokumente: EP-Entschließungen, Stellungnahmen, Mitteilungen. Auch EP-Debatten können hier nachgewiesen werden.
Vor dem Vertrag von Lissabon tragen Rechtsakte die Zusätze EWG (bis 1992) oder EG (bis 2009). Ab 1.12.2009 lautet der Zusatz EU.
EU-Rechtsakte gehören nicht ins normale Literaturverzeichnis. Sie werden in der Fußnote (Erstnennung vollständig) nachgewiesen und optional in einem separaten Rechtsquellen- oder EU-Quellenverzeichnis aufgeführt.
| Zeitraum | Zusatz | Beispiel |
|---|---|---|
| Bis 1992 (EWG-Vertrag) | EWG | RL 85/374/EWG |
| 1993–2009 (Maastricht/Amsterdam) | EG | RL 2001/18/EG |
| Ab 1.12.2009 (Lissabon) | EU | RL (EU) 2015/412 |
Für Rechtsakte vor dem 1.12.2009 muss zwingend EG (nicht EU) verwendet werden. Schreiben Sie „RL 2006/123/EG" – nicht „RL (EU) 2006/123". Dieser Fehler signalisiert Gutachtern, dass die Quellen nicht sorgfältig geprüft wurden.
Politikwissenschaftliche Arbeit mit EU-Quellen? Unsere Ghostwriter kennen die korrekte Zitierweise.
Ghostwriter Politikwissenschaften →Parlamentsprotokolle sind für politikwissenschaftliche Arbeiten eine besonders wertvolle Primärquelle – und werden gleichzeitig besonders häufig falsch zitiert. Es gibt zwei wesentlich verschiedene Dokumentarten:
Das offizielle Protokoll der Plenarsitzung: Tagesordnung, Abstimmungsergebnisse, Erklärungen. Kürzer, formaler Charakter. Fundstelle: ABl. C oder europarl.europa.eu.
Vollständige Redebeiträge aller Abgeordneten (Compte rendu in extenso). Wichtig für Diskursanalysen. Nur über EUR-Lex / europarl.europa.eu verfügbar, kein ABl.-Nachweis.
Offiziell verabschiedete Positionen des EP. Erhalten eine P-Nummer (z.B. P9-TA(2022)0014) und werden teilweise im ABl. C veröffentlicht.
Schriftliche oder mündliche Anfragen von Abgeordneten. Werden über EUR-Lex dokumentiert und haben eigene Referenznummern (z.B. E-000001/2023).
Die ausführlichen Sitzungsberichte (CRE) werden nicht im Amtsblatt veröffentlicht. Sie sind ausschließlich über die EUR-Lex-Datenbank oder das Parlamentsarchiv verfügbar. Geben Sie daher immer die vollständige URL und das Abrufdatum an. Ältere Debatten (vor 2004) sind möglicherweise nur als PDF-Scan verfügbar.
Kommissionsdokumente sind besonders in politikwissenschaftlichen Arbeiten zu EU-Governance, EU-Politiken und Gesetzgebungsverfahren wichtige Quellen. Ihre Dokumentennummern folgen einem einheitlichen System.
| Dokumententyp | Kürzel | Beispiel-Nummer | Wo finden? |
|---|---|---|---|
| Mitteilung der Kommission | COM(JJJJ) Nr. final | COM(2023) 168 final | EUR-Lex |
| Grünbuch | COM(JJJJ) Nr. final | COM(2010) 561 final | EUR-Lex / Kommission |
| Weißbuch | COM(JJJJ) Nr. final | COM(2017) 2025 final | EUR-Lex / Kommission |
| Begleitdokument (Staff Working Document) | SWD(JJJJ) Nr. final | SWD(2023) 170 final | EUR-Lex |
| Legislativvorschlag (Richtlinie/VO) | COM(JJJJ) Nr. final | COM(2021) 206 final | EUR-Lex |
| Ratsdokument | JJJJ/Nummer (Ratsformat) | 13555/23 | Ratsregister (data.consilium.europa.eu) |
Nach vollständiger Erstnennung können Kommissionsdokumente im Fließtext und in Folgenennungen mit ihrer Dokumentennummer zitiert werden: „COM(2019) 640 final, S. 5." Das spart Platz und erhöht die Lesbarkeit – ist aber nur nach einer vollständigen Erstnennung zulässig.
Das EU-Primärrecht (Gründungsverträge) wird in seiner konsolidierten Fassung zitiert – also der aktuell gültigen Version, wie sie im Amtsblatt C veröffentlicht ist.
Primärrecht wird immer in der konsolidierten Fassung zitiert – nicht in der Originalversion von 1957 oder einer Änderungsfassung. Die aktuell gültige konsolidierte Fassung (Stand 2016) finden Sie im ABl. C 202/2016. Die Artikelnummern gelten seit dem Vertrag von Lissabon (1.12.2009). Ältere Arbeiten verwenden ggf. noch die alten Nummerierungen (z.B. Art. 249 EGV statt Art. 288 AEUV).
Wie EU-Quellen zitiert werden, hängt auch vom verlangten Zitierstil ab. Die Unterschiede sind erheblich – vor allem bei Entschließungen und Kommissionsmitteilungen.
Richtlinie (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, ABl. 2016 L 119/1 – DSGVO –.
Europäisches Parlament & Rat der EU. (2016). Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung). Amtsblatt der Europäischen Union, L 119, 1–88. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj
European Parliament and Council of the EU. 2016. "Regulation (EU) 2016/679." Official Journal of the European Union L 119: 1–88.
European Parliament and Council of the EU (2016) Regulation (EU) 2016/679 (General Data Protection Regulation), Official Journal of the European Union, L 119, pp. 1–88.
In deutschen politikwissenschaftlichen Arbeiten wird meist der Fußnoten-Zitierstil (juristisch) oder Harvard verlangt. APA 7 ist in der Sozialpsychologie und empirischen Politikwissenschaft üblich. Prüfen Sie immer die Anforderungen Ihres Lehrstuhls – und halten Sie den Stil konsequent durch. Mischen ist der häufigste Fehler.
EU-Dokumente folgen eigenen Regeln im Literaturverzeichnis. Die wichtigste: In den meisten juristisch geprägten Zitierstilen gehören EU-Rechtsakte nicht ins Literaturverzeichnis, sondern in ein separates EU-Quellenverzeichnis.
Führen Sie nach dem Literaturverzeichnis ein eigenes „Verzeichnis der EU-Rechtsquellen" oder „Quellenverzeichnis" mit allen EU-Rechtsakten. Ordnen Sie alphabetisch nach Dokumentart: erst Primärrecht, dann Sekundärrecht (Richtlinien, Verordnungen), dann sonstige Dokumente.
Im Verzeichnis steht immer das Vollzitat – auch wenn im Text nur Kurzformen verwendet werden. Beispiel: „Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 [...], ABl. 2016 L 119/89."
Mitteilungen, Grünbücher, Weißbücher und EP-Entschließungen können unter einem eigenen Unterabschnitt „Sonstige EU-Dokumente" oder „Institutionelle Dokumente" aufgeführt werden – mit vollständiger Dokumentennummer und URL.
Für EP-Sitzungsberichte (CRE), die nicht im ABl. veröffentlicht sind, gilt: vollständige URL des EUR-Lex- oder Parlamentseintrags + Zugriffsdatum in Klammern. Diese Dokumente sind zitierfähig, auch wenn sie nicht in gedruckter Form vorliegen.
In APA 7 werden EU-Institutionen als Körperschaften behandelt: „Europäisches Parlament & Rat der Europäischen Union. (2016). ..." – mit Ampersand, nicht „und". Bei Kommissionsmitteilungen: „Europäische Kommission. (2019). ..."
Diese Fehler kommen in fast jeder zweiten politikwissenschaftlichen Arbeit vor – und signalisieren Gutachtern mangelnde Sorgfalt:
| # | Fehler | ❌ Falsch | ✅ Richtig |
|---|---|---|---|
| 1 | EG vs. EU verwechseln | RL (EU) 2006/123 | RL 2006/123/EG |
| 2 | Kein ABl.-Nachweis | DSGVO (2016). | VO (EU) 2016/679, ABl. 2016 L 119/1. |
| 3 | Website statt EUR-Lex | …abrufbar unter: bundesjustizministerium.de | …ABl. 2016 L 119/1 / EUR-Lex-URL |
| 4 | Kein Zugriffsdatum bei Online-Dokumenten | abrufbar unter: europarl.europa.eu/… | … (Stand: 01.03.2026). |
| 5 | EP-Entschließung ohne P-Nummer | EP, Entschließung zur Klimapolitik (2023). | EP, Entschließung vom 19.01.2023, P9-TA(2023)0012. |
| 6 | COM ohne „final" | COM(2019) 640. | COM(2019) 640 final. |
| 7 | Kurzzitat ohne Vollzitat-Erstnennung | DSGVO, Art. 6. [ohne Erstnennung] | Erst vollständiges Zitat in Fn. 1, dann Kurzform. |
| 8 | Rechtsakt ins normale Literaturverzeichnis | Literaturverzeichnis: RL (EU) 2016/679 … | Separates „Verzeichnis der EU-Rechtsquellen". |
| 9 | Alte Vertragsnummern nach Lissabon | Art. 249 EGV (für Richtlinienermächtigung) | Art. 288 AEUV (konsolidierte Fassung) |
| 10 | Reihe L und C verwechseln | RL (EU) 2016/679, ABl. C 119/1. | VO (EU) 2016/679, ABl. L 119/1. |
In der Regel nein – jedenfalls nicht im normalen Literaturverzeichnis. In juristisch geprägten Zitierstilen (und den meisten deutschen politikwissenschaftlichen Anforderungen) werden EU-Rechtsakte in einem separaten Quellenverzeichnis aufgeführt. Prüfen Sie die Anforderungen Ihres Lehrstuhls. In APA 7 hingegen kommen EU-Verordnungen als Körperschaftspublikationen ins Literaturverzeichnis.
Im Fließtext (Harvard, APA) verwenden Sie die Kurzform nach Erstnennung: (VO (EU) 2016/679, Art. 6 Abs. 1) oder (DSGVO, Art. 6 Abs. 1) – sofern Sie die Kurzbezeichnung bei Erstnennung eingeführt haben. Die Kurzbezeichnung muss in Klammern beim Vollzitat eingeführt worden sein: „…ABl. 2016 L 119/1 – DSGVO –".
Über zwei offizielle Quellen: (1) EUR-Lex (eur-lex.europa.eu) – dort sind die Sitzungsberichte als CRE-Dokumente abrufbar. (2) Das Plenarportal des Europäischen Parlaments (europarl.europa.eu → Plenarsitzungen → Berichte / Protokolle). Für Debatten vor 2004 kann eine Anfrage beim Historischen Archiv des EP notwendig sein. Geben Sie immer die direkte URL und das Zugriffsdatum an.
COM(Jahr) Nr. final sind offizielle Mitteilungen, Vorschläge und Berichte der Kommission. SWD(Jahr) Nr. final (Staff Working Documents) sind interne Arbeitsdokumente der Kommission, die oft als Anhang zu einem COM-Dokument erscheinen – z.B. Folgenabschätzungen. SEC(Jahr) ist das ältere Kürzel für interne Kommissionsdokumente (bis ca. 2012). Alle sind über EUR-Lex zugänglich und zitierfähig.
Kommissionsvorschläge werden über ihre COM-Nummer zitiert: Europäische Kommission, Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über [...], COM(JJJJ) Nummer final, Datum. Sie haben noch keine ABl.-Fundstelle. Weisen Sie im Text explizit darauf hin, dass es sich um einen Vorschlag handelt, der noch nicht in Kraft getreten ist.
Ratsdokumente erhalten eine eigene Dokumentennummer im Format JJJJ/Nummer (ADD 1 REV 1) und sind über das öffentliche Ratsregister abrufbar (data.consilium.europa.eu). Ratsschlussfolgerungen werden oft im ABl. C veröffentlicht. Schema: Rat der Europäischen Union, [Titel], Ratsdok. Nr. JJJJ/Nummer, Datum, abrufbar unter: [URL] (Stand: [Datum]).
Für EU-Rechtsakte mit ABl.-Fundstelle ist die URL nicht zwingend nötig – der ABl.-Nachweis (z.B. ABl. 2016 L 119/1) ist ausreichend, da das Dokument eindeutig identifiziert ist. Für Dokumente ohne ABl.-Nachweis (COM-Dokumente, CRE-Sitzungsberichte, EP-Entschließungen ohne ABl. C-Veröffentlichung) ist die vollständige URL mit Zugriffsdatum Pflicht.